Seit 1994 stehe ich für
eine kompetente Beratung
Ich stehe Ihnen vertrauensvoll bei!
Ich helfe Ihnen, Ihre Interessen durchzusetzen!
Beratung
Rechtsgebiete
Familienrecht (Scheidung)
Erbrecht | Inkasso
Korrespondenz
Deutsch, Niederländisch
oder Französisch
Biografie
- geboren im Mai 1965 in Köln
- geschieden, wieder verheiratet, drei Kinder
- Abitur am Friedrich-Wilhelm-Gymnasium im Kölner Severinsviertel
- Studium an der Albertus-Magnus-Universität Köln:
Jura mit Ausbildungsabschnitten in Hamburg und Paris - Rechtsreferendar beim Landgericht Duisburg
- Seit 1994 Rechtsanwalt in Duisburg-Serm
- 2001 von der Rechtsanwaltskammer als FachAnwalt für Familienrecht anerkannt,
nachdem besondere Erfahrung und Kenntnisse auf diesem Gebiet nachgewiesen worden sind
Kosten
Die Anwaltsgebühren und die Gerichtskosten berechnen sich beispielhaft wie folgt:
Wenn Sie und Ihr Ehegatte z. B. zusammen über ein Einkommen i.H.v. 5.000,00 EUR im Monat verfügen, verlangt die Gerichtskasse 353 EUR von jedem. Jeder Anwalt kann insgesamt 2315 EUR abrechnen.
Achtung: Wenn zusammen mit der Scheidung andere Fragen wie z. B. Unterhalt oder Zugewinnausgleich vom Familiengericht entschieden werden sollen, steigen Gerichts- und Anwaltskosten.
Wenn Sie den genauen Betrag Ihrer Scheidung wissen wollen, können Sie gerne Kontakt mit mir aufnehmen.
Scheidung
Wie erreicht man in Deutschland eine Scheidung? Wann kann man sich scheiden lassen?
Nach Deutschem Recht gibt es drei Möglichkeiten sich scheiden zu lassen:
1. die Scheidung nach einem Jahr, wenn beide Ehegatten die Ehe für gescheitert halten,
2. die Scheidung drei Jahre nach Trennung von Tisch und Bett, wenn allein einer der Ehegatten die Ehe für gescheitert hält und
3. die sofortige Scheidung im Härtefall. Diese Form der Scheidung ist eine echte Ausnahme und wird vom Familiengericht so gut wie nie angewandt. Nötig ist, dass einem der Ehegatten nicht länger zugemutet werden kann, mit dieser Frau bzw. diesem mann als verheiratet angesehen zu werden.
Eine Scheidung erfolgt (noch) beim Familiengericht und nicht beim Standesbeamten oder Notar. Der Scheidungsantrag muss von einem Rechtsanwalt eingereicht werden. Egal welche Staatsangehörigkeit Sie haben: Die Deutschen Gerichte werden Sie immer scheiden, wenn Sie hier vor der Trennung zusammen gelebt haben.
Wenn beide Ehegatten die gleiche Staatsangehörigkeit haben, gilt deren Recht (bei zwei Niederländern also Niederländisches Recht, bei zwei Belgiërn also Belgisches Recht usw.) Auch in einem solchen Fall kann ich Sie vor dem Familiengericht vertreten. Wenn die Ehegatten verschiedene Staatsangehörigkeiten haben oder wenn mindestens einer von beiden die Deutschen Staatsangehörigkeit hat, wird nach deutschem Recht geschieden.
Ablauf einer Scheidung
1. Trennung
2. Trennungsjahr
3. Scheidungsantrag einreichen
4. Scheidungsverfahren
5. Scheidungsbeschluss
6. Rechtskräftig geschieden
Das sagen meine Mandant*innen
Ein Anwalt der sich auf das wesentliche seiner Mandanten konzentriert. Dadurch die Belange seiner Mandanten u Mandantinnen zur vollsten Zufriedenheit vertritt. Und die Kosten werden dadurch gering gehalten … Meine persönliche 5 Sterne Bewertung. Danke
Willy Bolz
Super nette Beratung.
Ich habe mich sehr wohl gefühlt.
Kompetent, entspannt und freundlich.
Danke für die Unterstützung
Viviane Rzechulka
Sehr Professioneller Anwalt. Kommunikation und Terminabsprache waren immer erfolgreich. Meine Anliegen wurden kompetent beraten und zeitnah umgesetzt.
Nils Wallner
Zügige Übernahme des Falls (Blechschaden an Auto) nach meiner Beschreibung des Sachverhaltes. Ich wurde immer vollständig in den professionellen, taffen Schriftverkehr eingebunden und hatte daher jederzeit volle Transparenz. Es gab immer klare Anweisungen an mich als Mandanten im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht, die ich problemlos umsetzen konnte.
Anonym
Ich konnte die gesamte Kommunikation per Email abwickeln, was mir beruflich sehr entgegen kommt. Der gesamte Schaden wurde durch den engagierten Einsatz von Herrn Baumann zu meiner vollsten Zufriedenheit ersetzt. Wieder mal perfekt. Vielen Dank!
Anonym
Online-Scheidung
Mit einer Online-Scheidung reduzieren Sie Ihren Zeitaufwand
und die Kosten auf ein Minimum!
Sie können mich hier online damit beauftragen, für Sie die Scheidung einzureichen.
nachdem besondere Erfahrung und Kenntnisse auf diesem Gebiet nachgewiesen worden sind
KONTAKT
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Mo bis Fr: 8:30 – 12:30 + 14:00 – 18:00 | Mi 8:30 – 12:30
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