Meistens suchen Sie einen Anwalt, wenn Sie auf einmal nicht mehr mit Ihrer Frau oder Ihrem Mann zusammen leben können. Ab diesem Tag sind die bislang geltenden Regeln des Zusammenlebens nicht mehr von Bedeutung. Frühere Absprachen über das Zusammenleben und das „wer-darf-was“ sind nicht mehr gültig und müssen neu ausgelotet werden.
Der Unterhalt ist das Kernproblem einer Trennung. Ab dem Moment, ab dem Sie nicht mehr zusammenleben, wollen Sie nicht länger teilhaben am finanziellen Gehabe Ihres ehemaligen Lebensgefährten. Fragen rund um den Unterhalt sind daher ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Spezialist für Unterhalt und Scheidung. Durch die Beschränkung auf die Grundzüge dieser wichtigen Fragen versuche ich, Ihnen die Unterhaltsberechnung zu erklären. Der Teufel sitzt wie immer im Detail, also fragen Sie mich bitte, wenn dieser Generalüberblick keine Antwort auf Ihre Fragen gibt.
Unterhaltsfragen können, müssen aber nicht mit der Scheidung zusammen abgehandelt werden.
Ich versuche, die Grundzüge des Unterhaltsrechts für Laien verständlich zu machen. Zur Erläuterung finden Sie am Ende des Textes Hinweise auf Beispielsfälle zu den wichtigsten Stichwörtern.
Nach deutschen Recht sind Eltern verpflichtet, ihren Kindern einen Beitrag zum Lebensunterhalt zu leisten. Aber auch Ehegatten haben sich gegenseitig Unterhalt zu zahlen. Schließlich können Kinder in bestimmten Situationen verpflichtet sein, ihren Eltern Unterhalt zu zahlen. Dies kommt in Betracht, wenn die Eltern nicht mehr im Stande sind, ihre Lebenshaltungskosten (z.B. für ein Seniorenheim) selber zu tragen.
Die Höhe des Kindesunterhalts wird nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegt. Die Tabelle wird in der Regel alle zwei Jahre an die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst.
Die Tabelle basiert auf zwei Grundgedanken:
1. Je höher das Einkommen der Eltern ist, desto mehr Unterhalt kann das Kind fordern. Und:
2. Mit steigendem Alter erhalten die Kinder mehr Unterhalt.
Um das Einkommen des Unterhaltspflichtigen (meistens der Vater, nachdem Kinder in Deutschland nach einer Trennung fast immer bei der Mutter leben) richtig zu ermitteln, muss das Jahreseinkommen durch 12 geteilt werden. Dies deshalb, um auch solche Lohnzahlungen zu berücksichtigen, die nur ein Mal im Jahr erfolgen (z.B. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld).
Vom so ermittelten Durchschnittseinkommen wird ein Pauschalbetrag i.H.v. 5% abgezogen, weil der Vater in der Regel Ausgaben hat um seinen Beruf auszuüben (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, Berufskleidung etc.). In einigen Teilen Deutschlands muss ein Anhaltspunkt für solche Ausgaben belegt werden.
Darüber hinaus sind Einnahmen wie z.B. Zinseinnahmen, Aktiendividenden oder Mieteinnahmen zum Einkommen hinzu zu rechnen. Aber auch Schulden können ggf. berücksichtigt werden.
Achtung: Das Einkommen der Mutter (wenn die Kinder bei ihr wohnen) wird nur in Ausnahmefällen berücksichtigt, solange die Kinder minderjährig sind.